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Ehrenamtliche Richter

In der Sozialgerichtsbarkeit ist die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ein wesentliches

Element. Jede Kammer des Sozialgerichts wird in der Besetzung mit einem Berufsrichter (Vorsitzenden) und

zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern tätig, die eine spezifische fachliche und persönliche Eignung in

den zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten haben. Außerhalb der mündlichen Verhandlungen wirken hingegen

die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter grundsätzlich nicht mit. Nähere Informationen finden Sie auf der Leiste links.

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