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Mediation vor dem Güterichter

Seit Anfang 2017 wird bei dem Sozialgericht Oldenburg die Möglichkeit eröffnet, Mediationsverfahren vor dem Güterichter durchzuführen.

Was ist eine Mediation beim Güterichter?

Die Mediation ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren, in dem ein Güterichter als speziell ausgebildeter Richter ohne Entscheidungskompetenz die Beteiligten dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. In fast jedem Konflikt liegt eine Lösung verborgen, die für alle Beteiligten akzeptabel oder sogar verlockend sein kann. Mediation ist die Kunst, diese Lösung zu finden. Der Güterichter bedient sich eines speziellen Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so wieder Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen, indem er - unter anderem - die persönlichen und sachlichen Aspekte eines Konflikts trennt. Die Mediation (beim Güterichter) hat sich als besonders geeignete Form der Konfliktlösung erwiesen.

Wie sind die Rollen des Güterichters und des Rechtsanwalts?

Der Güterichter ist in dem Verfahren nicht der gesetzliche bzw. zuständige Richter. Daher entscheidet er den Rechtsstreit nicht und erteilt auch keinen Rechtsrat. Er nimmt weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung noch eine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor. Recht als Teil der Lebenswirklichkeit hat aber auch im Rahmen einer Mediation beim Güterichter als eines von verschiedenen Kriterien seinen unverzichtbaren Platz. Es wird von den Beteiligten eingebracht. Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtspositionen werden thematisiert. Daher ist es für die Durchführung eines Mediationsverfahrens wichtig, dass die Beteiligten anwaltlich oder z.B. durch einen Sozialverband vertreten sind. Etwas anderes gilt bei Behörden, die einen über die Sach- und Rechtslage ausreichend informierten Vertreter entsenden.

Wie ist der Ablauf bei Entscheidung für eine Mediation beim Güterichter?

Für die Dauer des Güterichterverfahrens wird das streitige Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation beim Güterichter erfolgreich, endet sie mit einem Vergleich. Das streitige gerichtliche Verfahren wird dann, je nachdem was die Beteiligten vereinbart haben, beendet. Scheitert die Mediation beim Güterichter, wird das streitige gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter weitergeführt.

Mögliche Vorteile einer Mediation beim Güterichter?

- Alle Verfahrensbeteiligten suchen gemeinsam eine zukunftsorientierte Lösung des

Konflikts.

- Es spielen nicht nur die Sach- und Rechtslage eine Rolle, sondern auch die jeweiligen

Interessen und Motive der Beteiligten.

- Der Güterichter unterstützt die Beteiligten dabei, eine eigenverantwortliche Gesamtlösung

zu finden.

- Güterichterverfahren sind nicht öffentlich und vertraulich.

- Eine Mediation beim Güterichter verkürzt in der Regel das Gerichtsverfahren und kann dazu

beitragen, zukünftige Gerichts- und Verwaltungsverfahren zu vermeiden.

- Die Teilnahme an einem Güterichterverfahren ist stets freiwillig.

- Das Ergebnis wird von allen Beteiligten gut akzeptiert, weil sie selbstverantwortlich und aktiv

die Lösung erarbeitet haben.

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